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STEUERNEWS.
Aktuell informiert, für Sie selektiert: Finden Sie in diesem Bereich schnell die für Sie relevanten Neuerungen in der Steuergesetzgebung. Übersichtlich, inhaltlich fundiert und verständlich
DStV zum Koalitionsvertrag: Reform des Statusfeststellungsverfahrens
Das Statusfeststellungsverfahren bei der Dt. Rentenversicherung soll Klarheit schaffen, ob im Einzelfall ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag die Reform des Verfahrens auf die Fahne geschrieben. Selbstständige und ihre Auftraggeber sollen Rechtssicherheit erhalten. Der DStV macht konkrete Umsetzungsvorschläge.
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Leicht unter EU-Schnitt: 40,2 Wochenstunden haben in Vollzeit Erwerbstätige hierzulande 2024 gearbeitet
Vollzeitbeschäftigte in Deutschland leisten durchschnittlich etwas weniger Arbeitsstunden pro Woche als im EU-Durchschnitt. 15- bis 64-jährige Erwerbstätige in Vollzeit haben im Jahr 2024 im Schnitt 40,2 Wochenstunden gearbeitet. Sie lagen damit geringfügig unter dem EU-Durchschnitt von 40,3 Wochenstunden, wie das Statistische Bundesamt mitteilt.
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Werbung mit Umweltaussagen: BRAK übt scharfe Kritik an geplanter Richtlinien-Umsetzung
Werbung mit Umweltaussagen soll durch die Empowering Consumers-Richtlinie stärker reglementiert werden. Die Richtlinie ist bis zum Frühjahr 2026 in deutsches Recht umzusetzen. Den dazu vorgelegten Diskussionsentwurf hält die BRAK für nicht durchdacht, weil er die Auswirkungen auf das Markenrecht übersieht.
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Neue EU-Strategie soll Gründungsdynamik stärken und Wachstum beschleunigen
Europas Start-ups sind die Zukunft. Sie treiben mit ihren Ideen ganze Branchen voran. Aber auf dem Weg von Gründung zu Wachstum stehen oft rechtliche und finanzielle Hürden. Mit einem neuen Maßnahmenpaket will die EU bessere Bedingungen schaffen, um gezielt Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Im Zentrum stehen lt. DIHK u. a. Bürokratieabbau und ein erleichterter Zugang zu Kapital.
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Berichtigung der Pressemitteilung Nr. 102/25: BGH entscheidet über Musterfeststellungsklage zur Rückzahlung von Kontoführungsentgelten
In der Pressemitteilung Nr. 102/25 vom 03.06.2025 heißt es lt. BGH versehentlich, dass Verbraucher gem. Nr. 7 Abs. 3 Satz 1 AGB-Sparkassen Einwendungen gegen den jeweiligen "zum Monatsende erstellten" Saldoabschluss vorbringen können. Das ist im Hinblick auf den Turnus der Erstellung der Saldoabschlüsse nicht richtig. Nach den Feststellungen des Kammergerichts werden die Saldoabschlüsse nicht monatlich, sondern quartalsweise erstellt.
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